Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 54/2020), Seite 33/36 verwaltung, sGS 821.5). Dem Ausgang des Verfahrens entsprechend sind die amtlichen Kosten der Rekursgegnerin zu überbinden. 7.2 Der von der Rekurrentin am 24. Dezember 2018 geleistete Kostenvorschuss von Fr. 1'000.– wird zurückerstattet. 8. Rekurrentin, Rekursgegnerin und Vorinstanz stellen ein Begehren um Ersatz der ausseramtlichen Kosten.