Zu berücksichtigen ist hingegen die mit der Verlagerung der gesamten Wohnfläche und entsprechend auch des Hauseingangs auf die Ebene des heutigen Terrassenanbaus einhergehende Veränderung des äusseren Erscheinungsbilds der bestehenden Baute. So soll zwar gemäss Baubeschrieb der ursprünglich holzverkleidete Terrassenanbau in Sichtmauerwerk oder Sichtbeton ausgeführt werden, um eine Gleichartigkeit des Unterbaus mit dem Oberbau zu vermeiden. Die Fensterflächen insbesondere auf der Südseite des Gebäudes werden jedoch massgeblich verändert und erweitert.