eine solche ist nur bei einer entsprechenden Ergänzung bereits bestehender Wände gegeben, nicht aber bei einem Neubau, wie es die vorgesehene Verschiebung der Aussenwände darstellt. Dass die Erweiterung selbst für eine zeitgemässe Wohnnutzung notwendig ist, ist nicht ersichtlich und wird auch nicht geltend gemacht. Ebenso kann nicht gesagt werden, dass sie einer besseren Einfügung in die Umgebung dient.