Abs. 4 RPG nicht berücksichtigt werden muss. Auch von aussen nicht sichtbare Volumenerweiterungen bleiben aber im Rahmen der Gesamtwürdigung selbstverständlich beachtlich, soweit sie die Identität einer Baute in anderer Weise mitbeeinflussen, indem sie beispielsweise mit zusätzlichen Wohnund Infrastrukturräumen im Untergeschoss eines (Ferien-)Hauses oder mit unterirdischen Garagenplätzen zu einer Nutzungsintensivierung und unerwünschten Auswirkungen auf die Umgebung und Erschliessung führen oder den Charakter des Bestehenden übermässig verändern (s.a. Erw.