4.4.3 Führt ein Bauprojekt zu Veränderungen des äusseren Erscheinungsbilds, so ist im Rahmen der Beurteilung der Identität vorab zu prüfen, ob die geplanten Erweiterungen ausserhalb des Gebäudevolumens den Voraussetzungen von Art. 24c Abs. 4 RPG entsprechen (vgl. MUGGLI, a.a.O., Art. 24c N 36).