OK Terrassendach alt] 1 jeweils gemäss Berechnung AREG; 2 jeweils Fläche x Höhe (Bestand) bzw. Länge x Tiefe x Höhe (Projekt); 3 gemäss Angabe Rekursgegnerin 4.4.2.6 Wie sich aus den beiden vorstehenden Aufstellungen ergibt, führt das umstrittene Bauvorhaben zu einer minimalen Erweiterung der anrechenbaren Bruttogeschossfläche unter gleichzeitigem Wegfall der Brutto-Nebenflächen. Das Volumen hingegen wird ausserhalb des bestehenden Gebäudevolumens um insgesamt rund 276 m3 erweitert, wovon rund 220 m3 auf die von aussen nicht sichtbare Erweiterung ins Erdreich entfallen.