4.4.2.5 Ergänzend zur Flächenberechnung des AREG reichte die Rekursgegnerin mit Eingabe vom 18. Dezember 2019 eine Volumenberechnung nach, in welcher sie ein bestehendes Volumen von insgesamt 424,97 m3 ausweist, das sich aus "Wohnhaus (mit 276,66 m3), Abstellraum unter Bodenplatte, Hinterlüftung Bodenplatte und Anbau UG" zusammensetzt. Die sichtbare Volumenerweiterung ("Oberlicht und Dämmung Terrasse") wird auf insgesamt 11,91 m3, die unsichtbare ("Aushub UG") auf 170,65 m3 beziffert. Die Berechnung ist wie von der Rekurrentin vorgebracht tatsächlich nicht ohne Weiteres nachvollziehbar. Insbesondere fehlen Angaben zur aufgeführten "Bezugsfläche".