2020 ist der im vorangegangenen Rekursverfahren nachgereichten Photodokumentation entnommen, welche (unter anderem) den Zustand des Raums im "UG02" noch vor diesen Veränderungen zeigt; der Raum war damals, wie auch der kleinere Raum im Zeitpunkt des Augenscheins, mit allerlei Gerätschaften wie Sitzbänken, Liegestühlen, Rasenmäher, Werkmaterial und Werkzeugen angefüllt. Unerheblich ihrer Bezeichnung als "Werkraum", "Einstellraum" oder "Keller" stellen folglich beide Räume vorbestandene Brutto-Nebenflächen dar und sind sie in der Flächenberechnung des AREG zu Recht entsprechend mitberücksichtigt worden.