Zum andern ist aber auch der Umstand, dass ein Schlaf- oder Wohnraum wie vorliegend nur über eine Holztreppe ohne Geländer erreichbar ist, weder ungewöhnlich noch verunmöglicht er eine Wohnnutzung. Die Verkaufsdokumentation wie auch die noch vor der Räumung des Hauses durch den Architekten der Rekursgegnerin gemachten Photos widersprechen denn auch der Darstellung der Rekurrentin, wonach das Dachgeschoss als blosse Materialdeponie gedient habe; vielmehr waren die Dachinnenseiten mit Täfer verkleidet und das Geschoss wohnlich eingerichtet.