Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 54/2020), Seite 26/36 über zwei Dachfenster auf der Westseite sowie je zwei schmale Fenster auf den Giebelseiten belichtet. Dies mag nach heutigen Massstäben dürftig sein. Es darf aber berücksichtigt werden, dass die Ansprüche an die Befensterung im Zeitpunkt der Erstellung der Baute und erst recht für ein Ferienhaus bescheidener waren und die Belichtung für die (bereits im Schätzungsprotokoll aus dem Jahr 1972 erwähnte) Nutzung als Schlaf- und Bastelraum offensichtlich ausreichend war.