4.3.4 Auf das Vorbringen der Rekurrentin, wonach im Sommer 2017 rund zwei Drittel der tragenden Balken der Wohnzimmerdecke sowie der Estrichboden ausgebaut worden seien, hat die Rekursgegnerin Photo-Ausdrucke eingereicht, welche gemäss der beigefügten Kameradaten den Zustand am 27. Oktober 2019 dokumentieren und einen nach wie vor intakten Estrichboden zeigen. Die Richtigkeit der Photos wird von der Rekurrentin, welche ihrerseits zum Nachweis der angeblich im Garten deponierten Balken und Bodendielen auf eigene (undatierte) Aussenaufnahmen verweist, bestritten. Die Aufnahmen der Rekurrentin vermögen ihre Behauptung nicht zu belegen.