Auch die Wände des Raums unter der Terrasse waren entfernt worden bzw. zwischen den bestehenden Betonstützen nur noch die blossen Ziegelsteine aufeinandergeschichtet. Die tragenden Teile – insbesondere tragende Wände, Böden und das Dach – waren jedoch nach wie vor vorhanden, ebenso wie die Anschlüsse an die Elektrizität, die Kanalisation und das Frischwasser; ausgebaut worden waren wie erwähnt lediglich die entsprechenden sanitären Anlagen und die Kücheninstallation. Ebenfalls vorhanden war das Cheminée als bisherige Beheizung des Gebäudes. Im Zeitpunkt des Augenscheins vom 5. April 2016 war das Ferienhaus folglich nach wie vor bestimmungsgemäss nutzbar im Sinn von Art.