4.3.1 Zur Begründung führt die Rekurrentin aus, dass weder sanitäre Anlagen noch eine Küche vorhanden seien und überdies seit dem Rekurs-Augenschein vom 5. April 2016 im Verfahren Nr. 15-4053 zwei Drittel des Estrichbodens und der tragenden Deckenbalken sowie der Plattenboden im Wohnzimmer entfernt worden seien. Die Deckenbalken seien neben dem Gebäude deponiert und der Holzboden zersägt und verbrannt worden. Ein Untergeschoss sei nicht vorhanden. Das heutige Gebäude sei gar nicht mehr bewohnbar. Es sei von der Rekursgegnerin zum grössten Teil freiwillig abgebrochen worden.