4.2.2 Das Baugesuch wurde für ein "eingeschossiges gemauertes Ferienhaus" eingereicht; die Baupläne, auf welche im Gesuch verwiesen wird, konnten nicht mehr beigebracht werden. Im ersten Schätzungsprotokoll vom 31. Juli 1964 wird sodann lediglich ein „Ferienhaus“ mit Baujahr 1963 erwähnt. Im zweiten Protokoll vom 31. August 1972 findet sich der Vermerk „nicht fertig ausgebaut“; wie in den nachfolgenden Protokollen vom 22. Oktober 1981 und 13. Oktober 1993 wird darüberhinaus aber auch festgehalten, dass das Haus über einen Keller, im Erdgeschoss über einen Wohnraum mit Cheminée, ein Zimmer mit zwei Kajütenbetten und eine Dusche/WC sowie im Dachgeschoss über ein Zimmer mit vier Betten