Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 54/2020), Seite 20/36 Verunreinigung am 1. Juli 1972 erstellt, mit welchem erstmals eine klare Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet vorgenommen wurde. Die Beurteilung des vorliegend umstrittenen Bauvorhabens richtet sich folglich nach der Bestimmung von Art. 24c RPG (in Verbindung mit Art. 41 ff. RPV), in deren Anwendungsbereich Bauten und Anlagen fallen, die rechtmässig erstellt oder geändert worden sind, bevor das betreffende Grundstück Bestandteil des Nichtbaugebiets im Sinn des Bundesrechts wurde ("altrechtliche Bauten und Anlagen"; Art. 41 Abs. 1 VRP).