4.1.1 Für die vorliegend vom Bauvorhaben betroffene Wohnbaute Vers.-Nr. 004 konnte keine eigentliche Baubewilligung mehr beigebracht werden. Es liegt jedoch ein Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll vom 4. Juni 1962 vor, in welchem festgehalten wird, dass C.___, W.___, "ein Baugesuch für ein gemauertes, eingeschossiges Ferienhaus" eingereicht habe und nach erfolgter Prüfung der Vorlagen die baupolizeiliche Bewilligung erteilt werde. Für die Bedingungen wird auf die Baubewilligung verwiesen. In der Folge wurde am 31. Juli 1964 ein Schätzungsprotokoll für ein "Ferienhaus" mit Baujahr 1963 ausgestellt.