Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 54/2020), Seite 19/36 in den Ziffn. 2.09 und 3.04 explizit enthalten. Ob nun die im Bauprojekt vorgesehene Entwässerung gemäss eingereichtem Kanalisationsplan in technischer und tatsächlicher Hinsicht genügt, ist offen; der entsprechende Nachweis bzw. der Versickerungsnachweis samt Gutachten hätten jedoch grundsätzlich bereits mit dem Baugesuch vorliegen müssen, da die Meteorwasserplanung Bestandteil der Kanalisationsplanung bildet, welche ihrerseits Teil der hinreichenden Erschliessung und damit zwingende Voraussetzung für die Erteilung einer Baubewilligung ist (Art. 22 Abs. 2 Bst.