149 PBG, in welches dann auch die Rekurrentin miteinzubeziehen ist, nichts einzuwenden. Die Umgebungsgestaltung schliesslich ergibt sich ebenfalls aus dem Baubeschrieb, gemäss welchem die bisherige Terrassierung durch Bahnschwellen sowie sämtliche freien Anlagen und Bauten wie Kompost und Schuppen bereits zurückgebaut und der natürliche Geländeverlauf wiederhergestellt wurden. Geplant sind sodann die Rodung der nicht zum benachbarten Wald gehörenden Strauch- und Baumvegetation und die entsprechende Erweiterung der bestehenden Bergwiese. Im Flachteil des Grundstücks ist ein Gemüsegarten vorgesehen. Für diese Massnahmen ist kein Umgebungsplan notwendig.