Soweit die Rekurrentin das Fehlen eines Material- und Farbkonzepts beanstandet, ist ebenfalls auf die Angaben im Baugesuchsformular G1 und im Baubeschrieb zu verweisen. Demnach wird das neue Sockelgeschoss in Sichtbeton oder Sichtmauerwerk erstellt und das bestehende Ziegeldach (bis auf das neue Oberlicht) belassen. Die Auflage in Ziff. 12 der Baubewilligung, wonach Farben zu wählen sind, die sich gut ins Landschaftsbild und in die Umgebung einfügen und gemäss welcher für die Glaselemente reflexarmes Glas zu verwenden und vor Ausführung ein Farbkonzept einzureichen ist, betrifft folglich einen allfälligen Neuanstrich der bestehenden Aussenwände und das geplante Oberlicht.