Aus dem Plan selbst lässt sich sodann eine Geländerhöhe von rund 1,15 m ausmessen. Obschon eine ausdrückliche Vermassung im Plan fehlt, ist damit insgesamt von einer genügenden Beurteilungsgrundlage auszugehen, zumal sich die Liegenschaft nicht in einem Gebiet mit erhöhten gestalterischen Anforderungen befindet. Was den Kamin betrifft, so ist gemäss Angabe im Baugesuchsformular GA eine Neuinstallation nur der gebäudeinter-