3.3.6 Gerügt wird weiter eine fehlende Regelung der Erschliessung, wobei sich die Rekurrentin diesbezüglich auf die in Ziff. 5 der Baubewilligung – unter Verweis auf Ziff. 2 Bst. a der Teilverfügung des AREG vom 2. Oktober 2018 – ergangene Verpflichtung der Rekursgegnerin bezieht, vor Baubeginn ein rechtsverbindliches Konzept betreffend Winterdienst auf der G.___strasse ab dem Ende des als Gemeindestrasse 3. Klasse klassierten Teils bis zum privatrechtli- Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 54/2020), Seite 17/36 chen Parkplatz festzulegen, um so die Zufahrt der Feuerwehr zu gewährleisten.