Ergänzend hat die Vorinstanz für das Gemeindegebiet ein Massnahmenkonzept Naturgefahren ausgearbeitet, das zwischenzeitlich vom AREG zur Kenntnis genommen und für welches anfangs des Jahres 2020 das Mitwirkungsverfahren eingeleitet wurde. Weder gemäss Konzept noch dazugehörigem Plan liegt das vorliegend umstrittene Bauvorhaben in einer Gefahrenzone. Der Hang ist zwar tatsächlich relativ steil; daraus allein lässt sich aber entgegen der Ansicht der Rekurrentin nicht einfach auf die Zugehörigkeit zu einem Gebiet von "mindestens blauer Gefährdung" schliessen. Gegen eine akute Gefährdung spricht denn auch der Umstand, dass die beiden – auf einem flacheren Absatz im Hang