b RPG vorgeschriebenen gemeinsamen öffentlichen Auflage aller Gesuchsunterlagen liegen in der vollständigen Information sowohl der Öffentlichkeit als auch der Koordinationsbehörde zur genügenden Abstimmung der zu koordinierenden Entscheide. Das Verfahren hat sicherzustellen, dass alle Beteiligten von den wesentlichen Fakten und von allfälligen Einwendungen Dritter Kenntnis erlangen (W ALDMANN/HÄNNI, a.a.O., Art. 25a N 46; MARTI, a.a.O., Art. 25a N 41).