3.3 Die Rekurrentin bringt sodann vor, dass die Baubewilligung erteilt worden sei, obwohl offenbar verschiedene Unterlagen noch nicht zur Beurteilung vorgelegen hätten bzw. vorliegen würden. Indem keine gemeinsame öffentliche Auflage aller Gesuchsunterlagen stattgefunden habe, sei gegen Art. 25a RPG verstossen worden.