157 Abs. 1 PBG) auch einen bewilligten (oder nichtbewilligten) Plansatz mit allen zugehörigen Unterlagen zustellen müsste (siehe u.a. BDE Nr. 33/2020 vom 5. Mai 2020 Erw. 2.1). Entgegen der Ansicht der Rekurrentin besteht dazu keine rechtliche Verpflichtung. Die Pläne sind öffentlich aufgelegen und die Rekurrentin hat von diesen vorliegend auch Kenntnis genommen; auf Antrag ihres Rechtsvertreters waren diesem am 14. Juni 2018 das Baugesuchsformular, der Brandschutznachweis, das Projektdossier, die zum Brandschutz und zur Kanalisation ausgefertigten Planbeilagen wie auch ein Protokollauszug der Sitzung der Baukommission vom 24. April 2018 während der (erstreckten) Einsprachefrist sogar