So gehe es vorliegend um ein ganz anders konzipiertes Bauvorhaben als noch im Rekursverfahren Nr. 15-4053, und es seien beim bereits durchgeführten Augenschein weder die ganze Bauphase (mit Bauinstallation und eingesetzten Maschinen), die Umgebungsgestaltung, die Auswirkungen von Terraineingriffen in das gewachsene Terrain (gravitative Naturgefahren) noch die Auswirkungen des Bauvorhabens und insbesondere der Bauphase auf den benachbarten Lebensraum bedrohter Arten – Schongebiet geprüft worden. Es ist jedoch nicht ersichtlich, inwiefern zur Beurteilung entsprechender Vorbringen im vorliegenden Verfahren, soweit auf sie überhaupt einzugehen ist (vgl. nachstehend Erw.