In der Folge übermittelte sie mit Eingabe vom 18. Dezember 2019 Photobeilagen sowie eine Berechnung des Gebäudevolumens im Bestand und nach Realisierung des Bauvorhabens. Die Rekurrentin liess sich hierzu mit Schreiben vom 17. Februar 2020 vernehmen. Am 25. März 2020 reichte die Rekursgegnerin ihrerseits eine Stellungnahme ein. Mit Schreiben vom 26. März 2020 wurde als nächstes nochmals der Rekursentscheid angekündigt, worauf die Rekurrentin am 6. April 2020 eine weitere Eingabe einreichte. F. Auf die weiteren Ausführungen der Verfahrensbeteiligten in den vorgenannten Eingaben wird – soweit erforderlich – in den Erwägungen eingegangen. Erwägungen