Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 54/2020), Seite 6/36 gabe vom 4. September 2019 vernehmen liess. Darin machte sie unter anderem geltend, dass sich der Zustand der Wohnbaute Vers.- Nr. 004 seit dem Augenschein im April 2016 entgegen der Annahme im Schreiben des Baudepartementes vom 26. Juli 2019 wesentlich verändert habe. Am 9. Oktober 2019 stellte die Rekursgegnerin diesbezüglich die Einreichung aktueller Unterlagen in Aussicht. In der Folge übermittelte sie mit Eingabe vom 18. Dezember 2019 Photobeilagen sowie eine Berechnung des Gebäudevolumens im Bestand und nach Realisierung des Bauvorhabens.