Mit Schreiben vom 26. Juli 2019 wurde das Rekursdossier wunschgemäss auch der Vertreterin der Rekursgegnerin zur Einsichtnahme zugestellt und gleichzeitig – unter Verweis auf die im vorangegangenen Verfahren Nr. 15-4053 erhobene Sachverhaltsabklärung – der Verzicht auf die Durchführung eines Augenscheins bekanntgegeben. Entsprechend wurde als nächster Verfahrensschritt die Ausfertigung eines Entscheidentwurfs zu Handen des Departementsvorstehers angekündigt. e) Ebenfalls am 26. Juli 2019 reichte die Rekursgegnerin eine weitere Stellungnahme ein, zu welcher sich die Rekurrentin mit Ein-