3. Der Einspracheentscheid des Gemeinderates Z.___ vom 26. November 2018, mit welchem die Einsprache nach Art. 684 ZGB abgewiesen wurde (Ziff. 3 des Dispositivs), sei aufzuheben; 4. Dementsprechend sei a) das Baugesuch Nr.___ wegen Verletzung öf- fentlich-rechtlicher Vorschriften abzuweisen; sowie b) das Baugesuch Nr.___ wegen Verletzung von Art. 684 ZGB abzuweisen;