1. Die Baubewilligung Nr.___ des Gemeinderates Z.___ vom 26. November 2018 sei aufzuheben, mit Einschluss der raumplanungsrechtlichen Teilverfügung des AREG vom 2. Oktober 2018 sowie aller weiteren Teilbewilligungen; 2. Der Einspracheentscheid des Gemeinderates Z.___ vom 26. November 2018, mit welchem die öffentlichrechtliche Einsprache abgewiesen wurde (Ziff. 2 des Dispositivs), sei aufzuheben;