d) Mit Beschluss vom 26. November 2018 und unter Bezugnahme auf die raumplanungsrechtliche Teilverfügung des AREG erteilte der Gemeinderat Z.___ die Baubewilligung unter Bedingungen und Auflagen, unter gleichzeitiger Abweisung der öffentlich-rechtlichen und der privatrechtlichen Einsprache von A.___. D. Gegen diesen Beschluss erhob A.___ durch ihren Rechtsvertreter mit Schreiben vom 12. Dezember 2018 Rekurs beim Baudepartement. Mit Rekursergänzung vom 22. Januar 2019 werden folgende Anträge gestellt: