c) Im Rahmen des Rekursverfahrens führte das Baudepartement in Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten sowie zusätzlich des Kommandanten der Feuerwehr Z.___, eines Vertreters der Wasserversorgung Z.___ sowie eines Vertreters des kantonalen Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Wasser- und Chemikalien- Inspektorat, am 5. April 2016 einen Augenschein an Ort und Stelle durch. Nachdem A.___ in der Folge das Vorliegen einer Baubewilligung für den Ausbau des Dachgeschosses der fraglichen Baute sowie die Erstellung der drei Parkplätze bestritt, wurden weitere Sachverhaltsabklärungen vorgenommen.