004 um ein rechtmässig erstelltes, altrechtliches Bauwerk handle, und erteilte die Zustimmung zur Baubewilligung im Sinn der Erwägungen. Mit Beschluss vom 21. April 2015 wies die Baukommission Z.___, gestützt auf die raumplanungsrechtliche Teilverfügung des AREG und im Sinn der Erwägungen, die Einsprache von A.___ vollumfänglich ab. Sie erteilte gleichzeitig die nachgesuchte Abbruch- und Baubewilligung.