b) Das Grundstück Nr. 001 ist von der östlich und rund 120 Höhenmeter tiefer gelegenen H.___strasse (Gemeindestrasse 1. Klasse) aus über die G.___strasse (Gemeindestrasse 3. Klasse) erschlossen, die bis zum Bauernhof und von dort aus vorerst unklassiert in einer grossen Schlaufe nach Süden und wieder zurück bis zu einem noch rund 40 Höhenmeter unterhalb und nördlich des Grundstücks Nr. 001 liegenden Weidstall führt. Von dort aus sind die beiden Grundstücke Nrn. 001 und 002 über eine Strecke von rund 110 m den Hang hinauf zu Fuss erreichbar. Das Strassenstück zwischen der Schlaufe und dem Weidstall ist Teil des als Weg 2. Klasse und als Wanderweg klassierten F.___wegs.