Insgesamt ist deshalb die eingereichte Kostennote zu kürzen. Die durchschnittlichen Schwierigkeiten des Rekursverfahrens berücksichtigend wird die ausseramtliche Entschädigung ermessensweise auf das mittlere Honorar von Fr. 3'250.– plus Fr. 130.– Barauslagen (4%) festgesetzt. Insgesamt beläuft sich das Honorar damit auf Fr. 3'380.–.