Dies zeigt sich anschaulich an der Zufahrtsstrasse Nr. 001 auf den Grundstücken der Parteien: Der südliche Bogen dieser Strasse führt zu einer Tiefgaragenrampe auf Grundstück Nr. 002. Die Tiefgarage selber befindet sich auf Grundstück Nr. 004, und die dortigen Parkplätze gehören – soweit ersichtlich – zum Gebäude auf Grundstück Nr. 004. Es ist offensichtlich, dass ein Zusammenhang zwischen der Zufahrtsstrasse und den Parkplätzen in der Tiefgarage bzw. dem Gebäude besteht.