Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 58/2019), Seite 10/14 wäre, wenn es noch nicht klassiert wäre und das Geschäftshaus auf Grundstück Nr. 003 samt den neun Parkplätzen entsprechend dem aktuellen Zustand und im heutigen Zeitpunkt zu bewilligen wäre. Die Erteilung der Baubewilligung würde unter dem Titel der strassenmässigen Erschliessung eine hinreichende Zu- und Wegfahrt bedingen (Art. 67 Bst. a des Planungs- und Baugesetzes; sGS 731.1; abgekürzt PBG). Die strassenmässige Erschliessung wäre zudem rechtlich sicherzustellen.