Damit ist erstellt, dass die neun Parkplätze auf der Südseite des Geschäftshauses Vers.-Nr. 002 auf Grundstück Nr. 003 in unmittelbarem Zusammenhang stehen mit der Baubewilligung des Geschäftshauses. Würde das streitgegenständliche Strassenteilstück aus dem Gemeindestrassenplan entlassen, wäre einerseits die Zufahrt zu den neun Parkplätzen nicht mehr (öffentlich-rechtlich) sichergestellt, denn sie befinden sich zwischen Grundstückgrenze und Geschäftshaus und können bei den aktuellen baulichen Gegebenheiten einzig über die Zufahrtsstrasse angefahren werden. Andererseits erwiese sich die verfügte Ersatzabgabe für fehlende Parkplätze nachträglich als zu tief.