Sie erhob "für die fehlenden 33 Abstellflächen […] eine Ersatzabgabe von 33 x Fr. 2'000.– [= Fr. 66'000.–]". Aus den Erwägungen der Baukommission ergibt sich, dass bei der Berechnung der nötigen bzw. fehlenden Parkplätze auch acht Parkplätze auf der "Südseite des Geschäftshauses" berücksichtigt wurden (vgl. auch dazugehörigen, am 1. Juni 1981 genehmigten Plan). Nach einer ersten Änderung der Baubewilligung am 1. März 1982 gelangte das Architekturbüro C.___ AG, Y.___, mit Schreiben vom 31. März 1982 an die Baukommission und reichte eine "korrigierte Aufstellung der ersatzabgabepflichtigen Parkplätze" ein. Auf der Südseite des Geschäftshauses waren nun nicht mehr acht, sondern neun