2. Die Rekurrentin macht im Wesentlichen geltend, für den Fortbestand der Klassierung der Gemeindestrasse dritter Klasse (Strassennummer 001) im bestehenden Umfang mangle es an einem öffentlichen Interesse. Sie stellt ein öffentliches Interesse an der Klassierung beim Strassenteilstück im nördlichen Bereich ihres Grundstücks Nr. 001 (exkl. Einfahrtsbereich bis und mit Abzweiger Richtung Süden) in Abrede und beantragt dementsprechend die Entlassung dieses Teilstücks aus dem Gemeindestrassenplan.