b) Mit Eingabe vom 23. Mai 2019 liess sich die Rekurrentin zum Augenscheinprotokoll vernehmen. Gleichzeitig äusserte sie sich zu den Vernehmlassungen der Vorinstanz und der Rekursgegnerin sowie zum Amtsbericht des TBA. Mit Eingabe vom 4. Juni 2019 reicht die Rekursgegnerin ihrerseits eine Stellungnahme zum Augenscheinprotokoll ein, gefolgt von einer Stellungnahme samt Kostennote vom 11. Juni 2019 zur rekurrentischen Eingabe vom Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 58/2019), Seite 5/14 23. Mai 2019. Dazu nimmt wiederum die Rekurrentin mit Schreiben vom 24. Juni 2019 Stellung.