c) Mit Amtsbericht vom 22. März 2019 führt das kantonale Tiefbauamt (TBA) aus, die Erschliessungsstrasse "H.___strasse […], Stichstrasse" sei seit 1996 rechtskräftig als Gemeindestrasse 3. Klasse (Nr. 001) eingeteilt. Durch den südlichen Bogen der Gemeindestrasse Nr. 001 werde eine grosse Zahl von Parkplätzen auf der Parzelle Nr. 001 erschlossen. Zusätzlich werde eine Tiefgarage erschlossen. Ausserdem bestehe der heutige Ausbaustandard (u.a. stellenweise Quergefälle von 8 – 10%) seit der öffentlichen Widmung im Jahr 1996. Im Winter bestehe ein erhöhter Unterhaltsbedarf bei Schnee und Eisglätte im Bereich des erhöhten Quergefälles.