1. Die Ziffn. 1, 4 und 5 des Beschlusses des Stadtrates vom 7. November 2018 seien aufzugehen. 2. Das auf Grundstück Nr. 001 gelegene klassierte Strassenstück entlang der südlichen Grenze zu Grundstück Nr. 003, ausgenommen der Einfahrtsbereich bis und mit dem Abzweiger Richtung Süden, sei aus dem Gemeindestrassenplan zu entlassen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge.