Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 58/2019), Seite 3/14 Den Verzicht auf eine Anpassung der Klassierung des fraglichen Strassenabschnitts im Sinn der A.___ AG begründete der Stadtrat Y.___ zusammengefasst damit, dass sich die Verhältnisse seit der öffentlichen Widmung bzw. dem Planverfahren im Jahr 1996 nicht geändert hätten. Weder habe das Verkehrsaufkommen zugenommen, noch habe das Strassenteilstück eine neue Funktion erhalten. Die Strasse erschliesse die Wohn- und Geschäftseinheiten und namentlich deren Parkplätze für die Geschäftskunden auf den Grundstücken Nrn. 001 und 003. Ausserdem erwog der Stadtrat Y.