3. Die geänderte Linienführung der klassierten Stichstrasse nach der Einmündung entlang der westlichen Parkplätze auf Grundstück Nr. 001 wird gemäss Plan Nr. S 18.59.01 genehmigt. 4. Für die Gemeindestrasse 3. Klasse "H.___strasse […], Stichstrasse (Nr. 001)" wird der Unterhaltsperimeter gemäss Erwägung Ziffer 6, lit. h erlassen.