b) Die Stadt Y.___ führte in der Folge einen Augenschein vor Ort durch. Anschliessend schlug sie hinsichtlich der Unterhaltskosten der betroffenen Strassenflächen einen Unterhaltsperimeter sowie hinsichtlich der Linienführung eine Anpassung der Zufahrtsstrasse (Gemeindestrasse 3. Klasse) vor. Daraus resultierte jedoch keine Einigung. Vielmehr liess die A.___ AG bei der Stadt Y.___ mit Schreiben vom 20. Dezember 2016 sinngemäss beantragen, es sei der nördliche, entlang der Grundstücksgrenze zu Grundstück Nr. 003 verlaufende Teil der Zufahrtsstrasse (Gemeindestrasse 3. Klasse) aus der Klassierung zu entlassen und aus dem Gemeindestrassenplan zu streichen.