Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 58/2019), Seite 2/14 3. Klasse) ein Unterhaltsperimeter festzulegen sei. Dies, nachdem die A.___ AG auf ihrem Grundstück Nr. 001 die Strassenflächen mit einem neuen Belag versehen hatte, obwohl gemäss Auffassung der B.___ AG kein Unterhaltsbedarf bestanden haben soll.