Bei der Beurteilung von künftigen Lärmimmissionen sind gezwungenermassen stets Annahmen und Prognosen zu treffen. Dies hat die Vorinstanz getan. Überdies wurde die Baubewilligung mit der Auflage verbunden, dass neben der Street-Workout-Anlage gut sichtbar eine Tafel mit den Verhaltensregeln auf dem Schulareal aufzustellen sei. Der Inhalt dieser Tafel wurde in den Erwägungen konkret wiedergegeben und mit dem Hinweis ausgestattet, dass sie für das vorliegende Baugesuch und insbesondere für die Mittags- und Nachtruhe von Bedeutung sei.