6.4 Das AFU hält in seinem Amtsbericht zudem fest, durch die allfällige Nutzung von Musikanlagen könnten durch grosse Lautstärke störende Lärmimmissionen entstehen. Diese könnten jedoch vorsorglich beschränkt werden, indem auf einem Hinweisschild darauf aufmerksam gemacht werde, dass Musikanlagen nur tagsüber bis 22 Uhr und nur mit Gesprächslautstärke benutzt werden dürfen. Bei allfälligen Widerhandlungen könnten durch die Betreiberin der Anlage weitere Massnahmen ergriffen oder das Verwenden von Musikanlagen ganz untersagt werden.